#UA1BT Streitpunkt: #BfV habe #Amri nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht, so Zeuge. Zwar BfV-Quelle in #Fussilet-Moschee, in der auch Amri verkehrte. Zeuge: Gilt nicht als Umfeld im nachrichtendienstlichen Sinne. Grund: Kein Kontaktaufbau der BfV-Quelle zu Amri.